Schritt für Schritt

Pflegewegweiser

Plötzlich muss man sich mit dem Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit auseinandersetzen, und das kann sehr anstrengend sein oder einen sogar völlig überfordern:

Wofür ist wer zuständig? Was muss ich beantragen und was muss ich wie ausfüllen? Welche Möglichkeiten habe ich? Welche Rechte und Pflichten erwarten mich?

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht hin Hilfe bedürfen dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) besucht den vermeintlich Pflegebedürftigen in seiner Wohnung und begutachtet seinen Hilfebedarf. In diese Begutachtung fließen auch ärztliche Auskünfte mit ein, soweit Sie als Patient dazu einwilligen. Vorher ist es jedoch notwendig, einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen.

Ein Antrag bei der Pflegekasse kann formlos gestellt werden. Es wurden aber von den einzelnen Kassen auch Formulare entwickelt, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.

Sie können Hilfe bei der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme bekommen sowie im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Ebenfalls gehören Beratungen, Betreuungsleistungen (z. B. Beschäftigung, Spaziergänge usw.) und behandlungspflegerische Leistungen (z. B. Medikamentengaben, Injektionen, Wundversorgung) zum Angebot von Pflegediensten.

Ja, natürlich. Die Pflegekasse bewilligt die Pflegestufe. Mit dieser Entscheidung steht Ihnen ein gewisser monatlicher Betrag zur Verfügung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, besprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst, der Ihnen ein Angebot macht und Ihnen die Kosten darstellt.

1. Sie verfügen über einen Pflegegrad

Wenn Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie möchten nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, das heißt die Leistungen der Pflegeversicherung werden durch den Pflegedienst ausgeschöpft, oder Sie wählen die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld. Hier wird der Betrag der Sachleistung nicht voll in Anspruch genommen, so dass anteilig Pflegegeld beantragt werden kann. Es ist natürlich auch möglich, darüber hinaus noch privat Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dann von Ihnen zusätzlich bezahlt werden müssen.

2. Sie verfügen über keinen Pflegegrad

Als Selbstzahler können Sie auch alle Leistungen von uns in Anspruch nehmen.

Vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erhalten Sie eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen Ihrer Umgebung. Mit welchem Pflegedienst Sie einen Pflegevertrag abschließen, bleibt jedoch Ihnen überlassen.

Bei Problemen dieser oder anderer Art wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegedienstleitung. Sie kann das Gespräch mit Ihnen und der Pflegerin/dem Pfleger führen und Ihnen eine Lösung anbieten.

Nein. Wenn Sie noch in der Lage sind, die Tür zu öffnen, ist es nicht erforderlich, dem Pflegedienst einen Schlüssel auszuhändigen. Nimmt die Pflegebedürftigkeit jedoch zu, so dass ein Öffnen der Tür nur schwer oder gar nicht mehr möglich ist, werden in den meisten Fällen ein oder mehrere Schlüssel ausgehändigt. Dies wird in einem Schlüsselprotokoll festgehalten.

Zum einen ist es möglich, in diesem Fall die Kombinationsleistung Sachleistung und Pflegegeld zu wählen, zum anderen ist es möglich, Verhinderungspflege zu beantragen, wenn pflegende Personen in Urlaub fahren.

Nein, so lange, wie es möglich ist, können Sie in Ihrer Wohnung leben und dort Unterstützung erhalten. Wenn sich Ihre Pflegebedürftigkeit erhöht und die bis dahin erbrachten Leistungen nicht mehr ausreichen, kann eine höhere Pflegestufe beantragt werden, wodurch es Ihnen dann wiederum möglich ist, mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit sich zunächst nur tagsüber in einer Tagespflege versorgen zu lassen oder in eine betreute Wohngemeinschaft zu ziehen, in der Sie dann versorgt werden.

Ja, Pflege- und Krankenkassen finanzieren auch notwendige Hilfsmittel wie z. B. Pflegebett, Rollator, Hausnotrufgerät usw. Ebenso werden Verbrauchsmaterialien (Inkontinenzmaterial, Handschuhe usw.) bis zu einem monatlich festgelegten Betrag (derzeit 31,- €) finanziert

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, z. B. ebenerdiger Zugang zur Dusche, werden ebenfalls von der Pflegekasse finanziert bis zu einem festgesetzten Höchstbertrag (derzeit max. 2557,- € pro Maßnahme).

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach!